AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kundeninformationen und Teilnahmebedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Veranstalter
  2. Geltungsbereich
  3. Vertragsschluß
  4. Widerrufsrecht
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Teilnehmende
  7. Fahrzeuge
  8. Teilnahmegebühr / Inhalte / Vetragsschluß
  9. Rücktritt des Teilnehmenden
  10. Rücktritt durch den Veranstalter
  11. Aufhebung des Vetrags wegen außergewöhnlicher Umstände
  12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  13. Verantwortlichkeiten und Haftung des Veranstalters
  14. Verantwortlichkeiten der Teilnehmer, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
  15. Medien- und Berichterstattung
  16. Mitwirkungspflicht
  17. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
  18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  19. Datenerhebung
  20. Sonstiges
  21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

 

  1. Veranstalter

 

Drive Dynasty – fine roadtrips

 

Waldhausenstr. 5

 

30519 Hannover

 

Germany

 

email: info@drive-dynasty.de

 

 

  1.  Geltungsbereich

 

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Warenkauf, die zwischen Drive Dynasty – fine raodtrips, vertreten durch Stephan Moeller (im Folgenden „Verkäufer“), und einem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer, nachfolgend „Kunde“) im Rahmen des vom Verkäufer betriebenen Online-Shops abgeschlossen werden. Jegliche entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

2.2. Für den Kauf von Teilnahmen an den angebotenen Veranstaltungen (hier im Folgenden Tickets genannt) gelten diese AGB entsprechend, es sei denn, es wird ausdrücklich Abweichendes vereinbart. Diese AGB regeln ausschließlich den Erwerb von Tickets für spezifizierte Veranstaltungen, wie sie in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher beschrieben sind. Die Durchführung dieser Veranstaltungen obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstalter und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen sowie den gegebenenfalls abweichenden Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht gleichzeitig als Veranstalter agiert, übernimmt er keine Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung, die ausschließlich in der Verantwortung des Veranstalters liegt.

 

2.3. Ein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

 

  1.  Vetragsschluß

 

3.1. Die Produktbeschreibungen im Online-Shop des Verkäufers stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen lediglich dazu, dass der Kunde ein verbindliches Angebot abgeben kann.

 

3.2. Der Kunde kann sein Angebot über das im Online-Shop integrierte Bestellformular abgeben. Nachdem der Kunde die gewünschten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess abgeschlossen hat, gibt er durch Klicken auf den Bestellabschluss-Button ein rechtlich bindendes Angebot für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

 

3.3. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er:

 

  • Eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (per Fax oder E-Mail) an den Kunden sendet, wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

 

  • Die bestellte Ware an den Kunden liefert, wobei der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

 

  • Den Kunden nach Abgabe seiner Bestellung zur Zahlung auffordert. Kommt es zu mehreren der genannten Alternativen, so kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem eine dieser Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach dem Absenden des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des fünften Tages nach Absendung des Angebots. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb dieser Frist nicht an, gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden ist.

 

3.4. Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Nimmt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren Zahlungsart von PayPal das Angebot an, akzeptiert der Verkäufer das Angebot des Kunden bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Bestellabschluss-Button anklickt.  

 

3.5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

3.6. Die Bestellabwicklung und Kommunikation erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm für die Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem beauftragten Dritten versandten E-Mails auch bei Verwendung von SPAM-Filtern zugestellt werden können.

 

 

  1.  Widerrufsrecht

 

4.1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

 

4.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

 

4.3. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen:

 

5.1. Sofern in der Produktbeschreibung des Verkäufers nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung separat ausgewiesen.

 

5.2. Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

 

5.3. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal Rechnung“ tritt der Verkäufer seine Zahlungsforderung an PayPal ab. Vor Annahme der Abtretung durch den Kunden führt PayPal unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Zahlungsart „PayPal Rechnung“ im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Wird die Zahlungsart „PayPal Rechnung“ von PayPal genehmigt, hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an PayPal zu bezahlen, sofern PayPal kein anderes Zahlungsziel vorgibt. In diesem Fall ist ausschließlich an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung zu leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch nach der Forderungsabtretung für allgemeine Kundenanfragen wie Warenfragen, Lieferzeit, Versand, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften zuständig. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Rechnungskauf von PayPal, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms.

 

5.4. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal Lastschrift“ zieht PayPal den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats vom Bankkonto des Kunden ein. Dies geschieht jedoch erst nach Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Verkäufers. Unter einer Vorabinformation versteht man jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Sollte die Lastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung oder falscher Bankverbindung nicht eingelöst werden oder widerspricht der Kunde unberechtigterweise der Abbuchung, trägt der Kunde die Rückbuchungsgebühren des jeweiligen Kreditinstituts, sofern er hierfür verantwortlich.

 

 

  1.  Teilnehmende

 

6.1. Bei der Veranstaltung melden sich die Teilnehmenden als Zusammenschluss von Personen zu einem jeweiligen Team an. Einzelfahrer Teams sind möglich. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt des Rallye-Starts das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

6.2. Mindestens ein Fahrer des jeweiligen Teams muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Auch auf abgesperrtem Gelände darf während der Veranstaltung nur er das Fahrzeug führen. Sind mehrere Insassen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, kann ein Fahrerwechsel jederzeit durchgeführt werden. Entsprechende Führerscheine sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen.

 

6.3. An der Veranstaltung darf nur teilnehmen, wer uneingeschränkt fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Drogen, oder Medikamente, führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

 

6.4. Jeder Teilnehmende verpflichtet sich, den Anweisungen des Organisators oder seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Teilnehmer von der Rallye ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

 

6.5. Mit der Anmeldung verpflichten sich alle Teilnehmende während der gesamten Veranstaltung die geltenden Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten. Für gegen ihn verhängte Ordnungsstrafen, Bußgelder oder sonstige Sanktionen haftet jeder Teilnehmer persönlich.

 

 

  1. 7. Fahrzeuge

7.1. Jeder Teilnehmende verpflichtet sich, nur mit straßenzugelassenen Fahrzeugen teilzunehmen.

 

7.2. Das vorgeschriebene Alter des Fahrzeugs ist den entsprechenden Bedingungen der jeweiligen Rallye Ausschreibung zu entnehmen, da sich die Modalitäten der Veranstaltungen hier teilweise unterscheiden.

 

7.3. Da die Veranstaltung zum großen Teil im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet, dürfen nur ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge (normales Kennzeichen, H-Kennzeichen, rote 07-Nummer) teilnehmen, die sich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand befinden. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen oder einer roten 06-Nummer sind nicht zugelassen. Ausländische Kennzeichen sind zugelassen, soweit die Fahrzeuge ebenfalls den Anforderungen der StVZO entsprechen.

 

 

  1. Teilnahmegebühr / Inhalte / Vertragsschluss

     Hannover Bremen Trophy, Rhön Rad Rumble

 

8.1. Die Anmeldegebühr für die Hannover Bremen Trophy beträgt 249 EUR für ein Fahrzeug incl. 1 bis 2 Personen. Für jedes weitere Teammitglied wird eine Startgebühr in Höhe von 79 EUR fällig. Weitere Teammitglieder können noch bis vor Start der Rallye nachgemeldet werden

 

8.2. Die Anmeldegebühr für das Rhön Rad Rumble beträgt 299 EUR für ein Fahrzeug incl. 1 bis 2 Personen. Für jedes weitere Teammitglied wird eine Startgebühr in Höhe von 79 EUR fällig. Weitere Teammitglieder können noch bis vor Start der Rallye nachgemeldet werden.

 

8.3. Die Anzahl der Teammitglieder ist auf die Anzahl der im gewählten Fahrzeug zugelassenen Insassen beschränkt (bei einem Fahrzeug mit fünf Sitzplätzen also auf maximal fünf Teammitglieder). 

 

8.4. Folgender Leistungsumfang ist in der Anmeldegebühr enthalten: 

 

8.4.1. Offizieller Rallye-Start und sofern spezifiziert Vorstart-Treffen am Vorabend

 

8.4.2. Zieleinlauf mit Abschlussevent und Siegerehrung sowie Überreichung der Teilnehmer Urkunde

 

8.4.3. Rallye-Kit mit allem, was zu einer offiziellen Rallye dazu gehört: Fahrzeug-Gestaltung mit offiziellen Rallye Logos und Startnummern, Aufkleber. Das Starter-Kit bekommen die Teams bis spätestens 8 Tage vor dem Start zugesandt.

 

8.4.4. Roadbook: Jedes Team muss anhand von Aufgaben in seinem Roadbook den Roadtrip individuell erarbeiten. Das Roadbook bekommt jedes Team am Start ausgehändigt.

 

8.4.5. DriveDynasty ist Ansprechpartner für Fragen und Probleme vor und während der Rallye 

 

8.5. Nicht in der Anmeldegebühr enthalten sind:

 

8.5.1. Unterkünfte

 

8.5.2. Verpflegung – es sei denn es ist anders ausgewiesen

 

8.5.3. Getränke

 

8.5.4. technischer Support (ist vom Team zu organisieren)

 

8.6. Mit der Abgabe der Anmeldung bietet der potentielle Teilnehmende dem Veranstalter den Abschluss eines Dienstvertrages nach § 611 GB verbindlich an. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn die Anmeldegebühr erfolgreich auf dem DriveDynasty Anmeldekonto eingegangen ist. Bei erfolgreichem Abschluss des Anmeldeprozesses und Eingang der Anmeldegebühr auf dem DriveDynasty Anmeldekonto erhält das Team via E-Mail eine Anmeldebestätigung nebst Teilnahmebedingungen und Widerrufsbelehrung vom Veranstalter. Mit Übersendung dieser Unterlagen ist der Dienstvertrag zwischen den Parteien geschlossen.

 

8.7. Die Anmeldegebühr wird im Fall der unangemeldeten Nichtteilnahme des Teams nicht zurückerstattet.

 

8.8. Die Anmeldegebühr wird nicht erstattet, wenn die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Unruhen oder ausdrücklicher Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nicht stattfinden kann.

 

8.9. Die Anzahl der teilnehmenden Teams pro Veranstaltung ist begrenzt. Die Entscheidung über die Annahme der Anmeldung obliegt, auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen, allein dem Veranstalter. 

 

 

  1. Rücktritt des Teilnehmenden

 

9.1. Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmenden werden die Startgebühren nicht erstattet. Diese Regelung hat ihre Begründung darin, dass unmittelbar nach der Anmeldung bereits kostenpflichtige Leistungen seitens des Veranstalters erbracht werden. Diese umfassen sowohl die Leistungen nach § 4 Abs. 4 dieser Teilnahmebedingungen als auch darüberhinausgehende Leistungen wie Miete der Start- und Ziellocations, Pressearbeit etc. Der Teilnehmende stimmt dieser Vorgehensweise mit seiner Anmeldung ausdrücklich zu.

 

9.2. Die Regelungen über den gesetzlichen Widerruf und dessen Folgen bleiben von der vorgenannten Regelung unberührt.

 

Der Teilnehmende stimmt mit seiner Anmeldung ausdrücklich dem Umstand zu, dass der Veranstalter bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung seiner geschuldeten Leistung beginnt.

 

Auch im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Teilnehmer zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet.

 

Der Teilnehmer stimmt dieser Vorgehensweise mit seiner Anmeldung ausdrücklich zu.

 

9.3.  Bis zum Veranstaltungsbeginn kann das teilnehmende Team seinen Startplatz nach Absprache mit dem Veranstalter an Dritte übertragen. Hierzu bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des ursprünglich teilnahmeberechtigten Teams.

 

 

  1.  Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

 

10.1.    Bis vier Wochen vor Rallyestart:

 

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Teams. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die Teilnehmenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zugänglich zu machen. Die Teilnehmer erhalten die gezahlten Startgebühren schnellstmöglich zurück.

 

10.2.    Ohne Einhaltung einer Frist:

 

Für den Fall, dass der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört, er sich sportlich unfair gegenüber anderen Teilnehmenden oder er sich in solchem Maße vertrags- oder gesetzeswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In einem solchen Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf die Startgebühr. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern erbrachten Beträge.

 

 

  1.  Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

 

11.1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Orgnisator den Vertrag kündigen. Dies gilt insbesondere bei verweigerten Genehmigungen durch Behörden, bei erfolgten Genehmigungen jedoch mit zu hohen Auflagen, Naturereignissen, Unruhen oder aktuellen terroristischen, politischen oder pandemiebedingten Gefahren.

 

11.2. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Tritt ein solcher Fall ein, begründet dieser keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter.

 

11.3. Die Mehrkosten bei einem Abbruch der Veranstaltung nach Veranstaltungsbeginn gehen zu Lasten des Teilnehmenden.

 

 

  1.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Wenn ein Teilnehmender einzelne Leistungen des Veranstalters nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückzahlung der Startgebühren.

 

  1.  Verantwortlichkeiten und Haftung des Veranstalters

 

13.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erforderliche Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung sowie des Programms und Zeitplans der Rallye vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne jegliche Schadensersatzpflichten zu übernehmen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind hiervon ausgenommen.

 

13.2. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen unverzüglichen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Ein Ausschluss kann auch ausgesprochen werden, wenn ein Teilnehmer gegen das Reglement oder die allgemeinen sportlichen Regeln während der Veranstaltung verstößt. Dies gilt insbesondere bei der Nichtbeachtung dieser Teilnahmebedingungen.

 

13.3. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

 

 

  1.  Verantwortlichkeiten der Teilnehmer, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

 

14.1. Fahrer und Beifahrer verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Organisations- und Rallyeleitung, seiner Erfüllungsgehilfen und ihren Beauftragten zu befolgen.

 

14.2. Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass der Zustand der Straßen auf Nebenstrecken nicht vorhersehbar ist und sehr unterschiedlich beschaffen sein kann. Da es sich teilweise auch um Feldwege und ungefestigte Nebenstrassen mit Unebenheiten handeln kann, muss immer mit erhöhter Aufmerksamkeit sowie angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, um Schäden an den Fahrzeugen und Personen zu vermeiden.

 

14.3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen dem Veranstalter nachzuweisen.

 

14.4. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmende aufgrund gesetzlicher Vorschriften und / oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

 

14.5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die eingesetzten Fahrzeuge oder Teile davon. Er übernimmt des Weiteren keine Haftung für verloren gegangene Wert- oder Ausrüstungsgegenstände. Er übernimmt daneben keine Haftung für Schäden, die an den Fahrzeugen durch Anbringen und / oder Entfernen der Rallye-Aufkleber entstehen.

 

14.6. Jeder Teilnehmende versteht und bestätigt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung mögliche Gefahren mit sich bringt. Das Fahren von langen Strecken in unbekannter Umgebung erhöht das Risiko von Unfällen, die zu schweren Verletzungen und sogar dem Tod führen können. Die Teilnehmenden (Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Rallye teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter haftet nicht bei Verkehrsverstößen oder bei zollrechtlichen Vorkommnissen der Teilnehmer.

 

14.7. Die Teilnehmenden erklären hiermit den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenübe

 

dem eigenen Fahrer, Beifahrer

 

den anderen Teilnehmern (Fahrer, Beifahrer)

 

dem Veranstalter und seinen Mitarbeitern

 

Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

 

 

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf) durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüchen aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.

 

14.8. Die stillschweigenden Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehenden Haftungsklauseln unberührt.

14.9. Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Dienstleistung.

 

 

  1.  Medien und Medienberichterstattung

 

15.1. Das Team bestätigt hiermit, dass jegliche Schutz- und Urheberrechte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftreten, wie Namen, Logos, Formate, Film- und Fotomaterial der Rallye ausschließlich und exclusiv beim Veranstalter liegen.

 

15.2. Alle Teammitglieder sind mit der Anmeldung und Teilnahme an der Rallye „Personen des öffentlichen Interesses“ und erklären sich hiermit, auch im Namen von Sponsoren die sie ggf. haben, einverstanden, dass ihre Namen, Fotos, Filmaufnahmen, Fahrzeuge u.a. in digitalen Medien, in Printmedien sowie im Fernsehen verwendet und weitergegeben werden können.

 

15.3. Alle Teilnehmer stimmen der veranstaltungsbezogenen Einrichtung und Teilnahme an einer what’s app Gruppe zu, in der sie durch die Anmeldung zur jeweiligen Rallye Mitglied werden. Diese Gruppe wird durch den Veranstalter geführt und moderiert, mit dem Zweck Rallye relevante Informationen auszutauschen, Fragen zu beantworten und Hilfestellung zu geben in Bezug auf Anreise, Sammlungspunkten, sonstigen Hinweisen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die what’s app Applikation auf seinem Smartphone bereit zu halten, um von der Rallye Kommunikation nicht abgeschnitten zu sein.

 

 

  1.  Mitwirkungspflicht

 

16.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

16.2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

 

 

  1.  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

17.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

 

17.2. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

 

17.3. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Hat der Teilnehmer Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

 

  1.  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein sollten oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

  1.  Datenerhebung

 

19.1. Die bei der Anmeldung von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

 

19.2. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (nur Namen und Adresse) z.B. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmenden auf der Strecke, bei Start oder beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma oder Fotografen produziert werden.

 

19.3. Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten (solche wie Vornamen und Namen, Wohnort, Geburtsjahr oder Alter, Teamnamen und Startnummer) zum Zwecke der Team- oder Fahrervorstellung in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien sowie in allen elektronischen Medien wie dem Internet verwendet werden dürfen. Insbesondere stimmt er auch der Aufnahme in eine what’s app Gruppe mit allen Teilnehmern unter Leitung und Moderation des Veranstalters zu, um sich kurz vor und während der Rallye austauschen und informieren zu können (siehe hierzu auch ausführlich §12, Absatz 3)

 

19.4. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmende mit der Veröffentlichung der unter § 18 Abs. 3 genannten Daten in Bezug auf den öffentlichen Aushang oder die öffentliche Bekanntgabe von Ergebnissen wie Teilnehmer- oder Ergebnislisten einverstanden.

 

19.5. Der Teilnehmende kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.

 

 

  1.  Sonstiges

 

20.1. Bei dem Vertragsabschluss handelt es sich um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Das Reiserecht findet keine Anwendung. Es gilt das Sportrecht.

 

20.2. Bei der dem Dienstvertrag zugrunde liegenden Veranstaltung handelt es sich nicht um ein Rennen oder einen sonstigen Wettbewerb, der auf das Erreichen von möglichst hohen Geschwindigkeiten, die Reihenfolge des Eintreffens an einem Ziel oder das Befahren von Streckenteilen mit möglichst geringem Zeitaufwand abzielt.

 

20.3.  Die offiziellen Logo- und Startnummern- Aufkleber müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar auf den Türen und der Motorhaube des Fahrzeuges angebracht sein.

 

20.4. Jedes Team gewährleistet, dass weder das Team selbst noch ein Teammitglied beleidigende oder abfällige Aussagen macht oder an Aktivitäten teilnimmt, die möglicherweise herabwürdigend oder schädlich für die Reputation und das Image des Veranstalters, der Rallye oder seiner Partner sind.

 

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

21.1. Erfüllungsort ist Hannover.

 

21.2. Als Gerichtsstand für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis wird das für Hannover örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht 

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

 

Der Widerruf ist zu richten an: 

 

Drive Dynasty – fine roadtrips, Waldhausenstr. 5, 30519 Hannover, Germany 

 

Vertretungsberichtigter Geschäftsführer: Stephan Moeller

Email: info@drive-dynasty.de

 

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Ihre Drive Dynasty Team – fine roadtrips